Abstriche bei asymptomatischen und symptomatischen Personen:

Wir testen ab jetzt auch kostenlos asymptomatische Personen auf COVID-19. Folgende Kriterien müssen dafür erfüllt sein:

a: KontaktpersonenKontaktpersonen können u.a. sein:
– Personen, die in den letzten zehn Tagen mindestens 15 Minuten mit einem Infizierten gesprochen haben,
– Mitbewohner eines Infizierten,
– Personen, die in räumlicher Nähe zu Infizierten waren, zum Beispiel bei Feiern, gemeinsamem Sport in Innenräumen

b: Mitarbeiter / Bewohner in medizinischen Einrichtungen
Die Testungen sind ein Mal pro Woche möglich.Anspruchsberechtigt sind z.B:
– Arzt- und Zahnarztpraxen,
– Einrichtungen für ambulantes Operieren,
– Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen,
– Dialyseeinrichtungen,
– Stationäre Pflegeeinrichtungen,
– Ambulanten Pflegedienste,
– Praxen sonstiger humanmedizinischer Heilberufe,
– Ambulante Dienste der Wiedereingliederungshilfe,
– Krankenhäuser.

c: Alle Einreisenden aus Risikogebieten (nach RKI), alternativ muss der Einreisende direkt nach der Einreise in eine 14-tägige Quarantäne.

d: Personen aus einem Gebiet mit einer 7-Tage-Inzidenz von mehr als 50, wenn das zuständige Gesundheitsamt die Testungen für die Region veranlasst hat. Gilt auch für Reisewillige


Symptomatische Personen (Fieber, Husten, Geschmacksstörungen, Grippesymptome) werden weiterhin zu Lasten der Krankenkassen abgestrichen.


Gehören Sie nicht zu einem der Personenkreise, ist der Abstrich kostenpflichtig. Nähere Informationen in unserer Praxis.

Wir bieten in naher Zukunft einen Schnelltest an.

Brauchen Sie einen Abstrich, setzen Sie sich mit uns in Verbindung: info(a)arztpraxis-netphen.de, x-patient-App, oder Tel: 02738 370. Bitte haben Sie Nachsicht, daß die Telefonleitungen auf Grund von Nachfragen wegen der Grippeimpfung oder COVID-Fragen sehr überlastet sind.


Der Grippeimpfstoff soll ab dem 26.10.2020 wieder verfügbar sein. Bitte informieren Sie sich danach erneut.